Der Weg aus den Schulden – mit Pareto Concept!
Wenn Menschen keinen Ausweg mehr aus ihrer finanziellen Situation wissen, dann stecken sie oftmals den Kopf in den Sand und ziehen sich zurück. Dabei ist es so wichtig, die Probleme anzugehen und zu lösen. Sollten Sie sich in einer solchen Lage befinden, dann nehmen Sie für diesen Schritt eine professionelle Hilfe in Anspruch. Wir, die Pareto Concept, helfen Ihnen mit unserer Schuldnerberatung dabei, denn der Gesetzgeber hat auch für Ihre finanziellen Probleme einen Ausweg geschaffen – das Insolvenzverfahren.
Ziel eines solchen Insolvenzverfahrens ist es, alle Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist oder voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Ein weiteres Ziel ist es, dass der Schuldner die Last seiner Schulden abstreift.
Insolvenzverfahren können sowohl die Regelinsolvenz als auch die Verbraucherinsolvenz sein. Eine Verbraucherinsolvenz kommt für Sie in Frage, wenn Sie
- nicht selbständig sind,
- selbständig sind oder waren, weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben.
All diejenigen, die ein Regelinsolvenzverfahren einleiten müssen, können dies ohne weiteres mit Antragstellung tun. Die Pareto Concept unterstützt Sie dabei.
Verbraucherinsolvenzverfahren – der Schritt aus den Schulden
Kommt für Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht, dann müssen Sie im Vorfeld versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit Ihren Gläubigern zu finden. Da hierbei jedoch alle Gläubiger Ihrem Regulierungsvorschlag zustimmen müssen, scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch sehr häufig. Ein mögliches Scheitern können wir Ihnen bescheinigen, da wir von der Regierung von Niederbayern als geeignete Stelle nach § 304 InsO anerkannt sind. Erst danach kann ein Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden.
Prinzipiell läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren in folgenden Schritten ab:
- erstes Anschreiben an alle Gläubiger
- außergerichtlicher Einigungsversuch
- bei Scheitern Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahren stellen
- ggf. gerichtlicher Einigungsversuch
- Eröffnung des Verfahrens
- Aufhebung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens mit anschließender Wohlverhaltensphase
- Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung – auch eine psychische Befreiung
Im Anschluss an das gerichtliche Verfahren erfolgt eine Wohlverhaltensphase. Diese dauert grundsätzlich sechs Jahre und kann verkürzt werden auf
- fünf Jahre, wenn die Verfahrenskosten beglichen werden
- drei Jahre, wenn Verfahrenskosten und 35 % der Forderungen beglichen werden
Das Insolvenzverfahren soll jedem die Chance bieten, wieder neu anfangen zu können. Demzufolge steht am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass der Schuldner keine Altschulden mehr haben soll. Für diese Restschuldbefreiung muss der Schuldner jedoch einiges tun, denn folgende Tatbestände können zum Versagen der Restschuldbefreiung führen:
- Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung
- Unrichtige oder unvollständige Angaben, um Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu erhalten
- Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung durch Verschwendung oder Verzögerung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Verletzung von Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten
- unzutreffende Angaben in den vorzulegenden Verzeichnissen – sprich fehlerhafter Insolvenzantrag
- Verletzung von Obliegenheiten
Sollte ein solcher Grund bei Ihnen vorliegen, versäumen Sie es nicht, vor Antragstellung professionelle Hilfe aufzusuchen, auch wenn das Gericht nur auf schriftlichen Antrag eines Gläubigers diese Versagensgründe prüft.
Der Insolvenzantrag muss richtig ausgefüllt werden. Dabei darf kein Vermögen, auch wenn es als Lappalie erachtet wird, fehlen. Auch sämtliche Verbindlichkeiten sind aufzuführen. Hierbei tragen Sie die Beweislast.
Die Obliegenheiten umfassen folgende Inhalte:
- Erwerbsobliegenheit: Sie müssen sich im Falle einer Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend melden und jede zumutbare Erwerbstätigkeit in Vollzeit annehmen.
- Erbschaften müssen Sie zur Hälfte herausgeben
- Sie müssen unverzüglich jeden Wohnsitz- und Beschäftigungswechsel anzeigen
- Zahlungen für Gläubiger dürfen nur an den Treuhänder erfolgen
Sie sehen also, es ist keine Hexerei, eine Restschuldbefreiung erhalten zu können. Es sind nur gewisse Regeln einzuhalten, wofür die Pareto Concept sehr gerne Hilfestellung anbietet.
Verfahrenskosten – Antrag auf Stundung nicht vergessen!
Ein solches Insolvenzverfahren verursacht Kosten. Durchschnittlich muss derzeit mit einem Betrag in Höhe von 3.000 € bis 4.000 € gerechnet werden. Diese können mittels Antrag gestundet werden. Da die Verfahrenskosten nicht von der Restschuldbefreiung eingeschlossen sind, sind diese nach Erteilung der Restschuldbefreiung zurückzuführen. Gehen während des Insolvenzverfahrens oder während der Wohlverhaltensphase Beträge beim Treuhänder ein, so werden vorrangig diese Kosten beglichen und nur noch der Restbetrag ist zu bezahlen. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Gericht die Stundung verlängern und eine Ratenzahlung festlegen.
Rund um das Insolvenzverfahren
Bereits im insolvenznahen Bereich, also vor Insolvenzeröffnung, stehen Kontopfändungen an der Tagesordnung. Die Pareto Concept rät Ihnen an, rechtzeitig bei Ihrer Hausbank ein Pfändungsschutzkonto, das sog. P-Konto, zu beantragen. Die Bank benötigt hierfür eine Bescheinigung, welche wir Ihnen gerne ausstellen.
Neueste Gerichtsurteile schreiben nun ein persönliches Gespräch zwischen Schuldner und Schuldnerberater vor. Ohne diesem Treffen verweigern mittlerweile einige Gerichte die Eröffnung der Verfahren. Nicht nur aus diesem Grunde würden wir uns freuen, Sie in unseren Räumen in Straubing begrüßen zu dürfen.
Unsere Schuldnerberatung umfasst mehrere Leistungen, nicht nur die Hilfestellung zur Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, sondern auch Maßnahmen im Vorfeld, so dass eine Insolvenz vermieden werden kann. So ermitteln wir zusammen mit Ihnen Ihr Vermögen und Ihre Schulden, Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben und versuchen, einen geeigneten Weg, z.B. durch Gläubigerverhandlungen, zur Bereinigung der finanziellen Überbelastung zu finden. Dabei steht trotz unserer Professionalität immer der Mensch – also Sie – im Mittelpunkt unseres Handelns.
Fassen Sie Mut und gehen Sie die Lösung Ihrer Probleme an. Vereinbaren Sie mit uns eine kostenlose Erstberatung, denn Sie sind nicht allein!
Ihre Ingrid Bieringer
Beraterin
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