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AGB 2017-06-08T15:00:07+00:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pareto Concept GmbH

§ 1 Allgemeines

Alle Leistungen der Pareto Concept GmbH (im folgenden Pareto Concept genannt) werden aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von Pareto Concept zurückgewiesen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Pareto Concept zustande. Erfolgt die Leistung der Pareto Concept ohne, dass dem Auftraggeber vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Tätigkeit der Pareto Concept zustande, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

§ 3 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet abschließend die vom Auftraggeber mitgeteilten Projektanforderungen an die von der Pareto Concept zu erbringende Dienstleistung.

§ 4 Preise und Zahlungen

4.1 Die Leistungen der Pareto Concept erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Vergütung der Pareto Concept ist zu den in der Auftragsbestätigung genannten Terminen fällig. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von zehn Tagen ohne jeden Abzug zu leisten.
4.3 Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert die Pareto Concept die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. Pareto Concept ist berechtigt, Leistungen, die nach Aufwand vergütet werden, monatlich abzurechnen.
4.4 Pareto Concept ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht der Pareto Concept, einen darüber hinaus entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 5 Liefertermine und Störungen bei der Leistungserbringung

5.1 Termine und Fristen sind stets verbindlich, es sei denn, sie sind von den Parteien im Einzelfall als unverbindlich bezeichnet.
5.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund eines Ereignisses, welches keine der Parteien zu vertreten hat, kann Pareto Concept die Vergütung des Mehraufwandes zu den marktüblichen Konditionen verlangen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner/Projektleiter. Dieser kann für den Auftraggeber gegenüber der Pareto Concept verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Ansprechpartner/Projektleiter steht der Pareto Concept für notwendige Information zur Verfügung.
6.2 Der Auftraggeber stellt der Pareto Concept zum Auftragsbeginn alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
6.3 Verzögert sich die Leistungserbringung durch Pareto Concept aufgrund vom Auftraggeber verspätet vorgelegter Unterlagen, verlängert sich der Bearbeitungszeitraum automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Durch die Verzögerung benötigter Mehraufwand wird von Pareto Concept gesondert zu marktüblichen Konditionen in Rechnung gestellt.

§ 7 Haftung

7.1 Die Haftung der Pareto Concept ist mit Ausnahme der folgenden Regelungen ausgeschlossen. Die Pareto Concept haftet wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansonsten haftet Pareto Concept nur wegen schuldhaften oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organen oder Erfüllungsgehilfen der Pareto Concept. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pareto Concept auch bei einfacher, nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit.
7.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Pareto Concept haftet nicht für unvorhersehbare Schäden des Auftraggebers.
7.3 Die Haftung für Schäden, die durch Leistungen der Pareto Concept an Rechtsgütern des Auftraggebers hervorgerufen werden, ist ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7.4 Die Haftung der Pareto Concept für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Personen- und Sachschäden ist auf
€ 3.000.000,00 begrenzt, bei Vermögensschäden auf € 1.000.000,00.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

8.1 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der Pareto Concept nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegenüber der Pareto Concept nicht zu.

§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform

9.1 Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Pareto Concept gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Pareto Concept alleiniger Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist.
9.3 Erfüllungsort ist Sitz der Pareto Concept.
9.4 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abänderung der Schriftformklausel muss ihrerseits schriftlich erfolgen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages zwischen den Parteien unwirksam sein, wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es ist anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung eine dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nah kommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.